Ein Jahr nach der Gründung des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung zieht der Bundesverband IT-Mittelstand (BITMi) eine Zwischenbilanz: Die Bündelung digitalpolitischer Themen in einem Ministerium war ein sinnvoller Schritt – jetzt kommt es auf die Umsetzung an. Wir ordnen die drei zentralen Forderungen aus der BITMi-Pressemitteilung ein und was sie für Unternehmen konkret bedeuten.
Das Wichtigste vorab
Der BITMi fordert drei konkrete Schritte für das zweite Jahr des Digitalministeriums: den Staat als Ankerkunden für souveräne IT-Lösungen zu nutzen, digitale Souveränität verbindlich zu definieren und Bürokratie insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen spürbar abzubauen. Alle drei Forderungen zielen auf denselben Punkt – von der politischen Kurssetzung zur praktischen Umsetzung.
Souveränität als Einkaufskriterium: der Staat als Ankerkunde
Die praktischste Forderung betrifft die öffentliche Beschaffung: Der öffentliche Sektor soll beim Einkauf von IT-Lösungen strategischer vorgehen. Das reformierte Vergaberecht erlaubt es IT-Einkäufern auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene bereits, nach Souveränitätskriterien einzukaufen – diese Möglichkeit muss in der Praxis aber auch tatsächlich genutzt werden, und zwar rechtssicher. Zusätzlich fehlt es an transparenten Strukturen zwischen Bund und föderaler IT-Kooperation (FITKO), sodass mittelständische Anbieter öffentliche Ausschreibungen häufig gar nicht erst wahrnehmen.
Wenn der Staat als Ankerkunde europäische Lösungen bevorzugt, entstehen tragfähige Geschäftsmodelle für Unternehmen, die nicht ausschließlich von außereuropäischen Cloud-Anbietern abhängig sein wollen – ein Effekt, der über die öffentliche Beschaffung hinaus auch privatwirtschaftliche Nachfrage stabilisieren kann.
Eine verbindliche Definition von digitaler Souveränität
Der Begriff digitale Souveränität wird in der öffentlichen Debatte unterschiedlich verwendet, ohne dass eine gemeinsame Definition existiert. Der BITMi fordert deshalb eine präzise Definition durch die Bundesregierung: Welche Technologien, Standards und Abhängigkeiten gelten als akzeptabel – und welche nicht? Ergänzend soll eine EU-Präferenzklausel „Made in Europe“ als Qualitätsmerkmal für digitale Produkte und Dienstleistungen etablieren und damit Rechtssicherheit schaffen.
Ohne eine solche Definition bleibt digitale Souveränität ein unscharfer Begriff. Mit einer verbindlichen Definition wird sie zu einem Kriterium, an dem Unternehmen und Behörden ihre Infrastrukturentscheidungen tatsächlich ausrichten können.
Bürokratieabbau für den Mittelstand
Die dritte Forderung betrifft die Umsetzbarkeit für kleine und mittlere Unternehmen. Über das „EinfachMachen-Portal“ gesammelte Verbesserungsvorschläge müssen nach Ansicht des BITMi auch tatsächlich umgesetzt werden, statt nur dokumentiert zu bleiben. Zudem soll die europäische Digitalregulierung stärker harmonisiert werden: Unterschiedliche nationale Anforderungen zwingen kleine Unternehmen aktuell zu mehrfacher Zertifizierung und Dokumentation. Eine standardisierte europäische Unternehmensform („EU Inc.“) würde grenzüberschreitendes Wachstum zusätzlich erleichtern.
Ohne spürbare praktische Entlastung bleibt der Anreiz für europäische Unternehmen bestehen, auf etablierte außereuropäische Plattformen auszuweichen – nicht aus technischen Gründen, sondern weil der bürokratische Aufwand geringer erscheint.
Was jetzt konkret ansteht
Das erste Jahr stand im Zeichen der Kurssetzung, das zweite Jahr steht im Zeichen der Umsetzung. Das bedeutet: IT-Einkäufer sollten die neuen Spielräume im Vergaberecht in konkreten Pilotprojekten erproben, die Bundesregierung sollte eine verbindliche Definition digitaler Souveränität vorlegen, und kleine sowie mittlere Unternehmen sollten sichtbare Entlastungen erleben – nicht nur Ankündigungen. Der technologische Abstand zwischen Europa, den USA und China schließt sich nach Einschätzung des BITMi nicht von selbst, lässt sich mit den richtigen Werkzeugen und weniger Bürokratie aber schneller verringern.
Quelle
- BITMi: Ein Jahr Digitalministerium – Mehr Mut zur Umsetzung wagen – Pressemitteilung des Bundesverbands IT-Mittelstand mit den drei zentralen Forderungen.
Quelle abgerufen am 8. August 2026. Dieser Beitrag gibt die Positionen des Bundesverbands IT-Mittelstand (BITMi) wieder und ist keine eigenständige politische Bewertung; Forderungen und der Stand ihrer Umsetzung können sich mit der weiteren politischen Entwicklung ändern.
